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    Web & Design

    Barrierefreie Website: Was das BFSG ab 2025 verlangt

    Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen, was prüfen die Marktüberwachungsbehörden, und was kostet das Nachrüsten? Ein Leitfaden mit 10-Punkte-Selbsttest.

    von Josef KujawskiAktualisiert: 17. September 20266 Min Lesezeit1.298 Wörter
    Barrierefreie Website: Was das BFSG ab 2025 verlangt
    Kurzantwort
    Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Verbrauchern digitale Dienstleistungen anbieten: Onlineshops, Buchungen, Bankdienste, E-Books, Telekommunikation. Reine B2B-Angebote und Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Technischer Maßstab ist die EN 301 549, die für Webinhalte WCAG 2.1 Level AA übernimmt. Das Nachrüsten einer bestehenden Website liegt erfahrungsgemäß zwischen 2.000 und 15.000 Euro, abhängig von Größe und Zustand des Frontends.

    Was das BFSG überhaupt ist

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um.[1] Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet Unternehmen erstmals auch in der Privatwirtschaft dazu, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Bis dahin galt Barrierefreiheit im Netz vor allem für öffentliche Stellen.

    Der Kern ist einfach: Wenn du Verbraucherinnen und Verbrauchern digital etwas verkaufst oder eine Dienstleistung digital abwickelst, muss das für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein. Ohne fremde Hilfe, mit Screenreader, per Tastatur, mit vergrößerter Schrift.

    Kernaussage
    Barrierefreiheit ist keine Design-Frage und kein Zusatz-Feature. Sie ist eine Anforderung an die technische Umsetzung des Frontends – Struktur, Kontrast, Fokus, Beschriftung.

    Wer ist betroffen, wer nicht

    Schaubild mit drei Spalten: B2C betroffen, B2B teilweise, Kleinstunternehmen ausgenommen
    Grobe Einordnung: Verbrauchergeschäft ist der Auslöser, nicht die Branche.

    Die Abgrenzung läuft über zwei Fragen.

    Frage 1: Richtet sich das Angebot an Verbraucher? Das BFSG greift bei Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft. Ein Onlineshop, ein Terminbuchungssystem, ein Kundenportal, ein Ticketverkauf, ein Bankzugang, E-Books, Telefonie- und Messaging-Dienste, Personenbeförderung. Reine B2B-Angebote fallen nicht darunter. Besonders relevant ist das Thema für Kanzleien und Finanzdienstleister, dazu mehr in Website für Steuerberater, Kanzleien und Finanzdienstleister.

    Frage 2: Bist du Kleinstunternehmen? Wer weniger als 10 Beschäftigte hat und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, ist bei Dienstleistungen von der Pflicht ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

    FallBFSG-PflichtAnmerkung
    Onlineshop für EndkundenJaKlassischer Anwendungsfall, inkl. Checkout
    Terminbuchung für Praxen, Studios, KanzleienJaDienstleistung im Verbrauchergeschäft
    Reine Imagewebsite ohne TransaktionNeinAchtung: Buchung oder Shop ändern das
    B2B-Portal, Zulieferer-PlattformNeinKein Verbrauchergeschäft
    Kleinstunternehmen mit ShopJaAusnahme greift nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten
    Öffentliche StelleJaBereits über BITV 2.0 geregelt

    Unser Rat aus der Praxis: Die Ausnahme ist kein Ruhekissen. Sobald ein Unternehmen wächst oder ein Buchungstool einbaut, kippt der Status. Und selbst wo keine Pflicht besteht, verliert eine nicht bedienbare Seite Umsatz.

    Der technische Maßstab: EN 301 549 und WCAG 2.1 AA

    Das Gesetz selbst nennt keine CSS-Werte. Es verweist auf harmonisierte Normen, konkret die europäische Norm EN 301 549, die für Webinhalte die WCAG 2.1 auf Level AA übernimmt.[2] Wenn du also liest „WCAG 2.1 AA", ist das der Prüfmaßstab, an dem sich alles entscheidet.

    Die vier Prinzipien dahinter:

    1. Wahrnehmbar – Inhalte müssen sichtbar oder hörbar sein: Kontraste, Alternativtexte, Untertitel.
    2. Bedienbar – alles per Tastatur erreichbar, genug Zeit, keine Blitz-Effekte.
    3. Verständlich – klare Sprache, vorhersehbare Navigation, hilfreiche Fehlermeldungen.
    4. Robust – sauberes HTML, das Screenreader und Hilfsmittel korrekt interpretieren.

    Die meisten Seiten scheitern nicht an Exotik, sondern an vier Dingen: zu schwache Kontraste, unsichtbarer Tastaturfokus, Formularfelder ohne echte Labels und Buttons, die eigentlich Divs sind. Das ist in einem Sprint reparierbar, wenn man es früh angeht.
    Josef Kujawski, Geschäftsführer Maluure GmbH

    Am günstigsten ist Barrierefreiheit, wenn sie im Design- und Entwicklungsprozess von Anfang an mitläuft, siehe Webdesign-Prozess: vom Screendesign zur Umsetzung.

    Was eine Behörde prüft

    Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie werden nicht flächendeckend crawlen, sondern anlassbezogen: nach einer Verbraucherbeschwerde, auf Hinweis eines Verbands oder in Stichproben.

    Der typische Ablauf:

    1. Beschwerde oder Stichprobe geht ein.
    2. Die Behörde fordert Unterlagen an, in der Regel die Erklärung zur Barrierefreiheit und technische Angaben.
    3. Es folgt eine Prüfung der beanstandeten Funktion, meist mit assistiver Technologie und automatisierten Tools.
    4. Bei Mängeln ergeht eine Aufforderung zur Nachbesserung mit Frist.
    5. Reagiert das Unternehmen nicht, sind Anordnungen bis zur Untersagung der Dienstleistung und Bußgelder möglich.

    Ein oft übersehener Punkt: Zur Pflicht gehört eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit. Darin steht, wie das Angebot die Anforderungen erfüllt, welche Teile noch nicht barrierefrei sind und über welchen Kontaktweg Nutzer Barrieren melden können. Fehlt diese Erklärung, ist der erste Prüfpunkt bereits negativ – unabhängig davon, wie gut die Seite technisch ist.

    Kernaussage
    Zwei Dinge sollten sofort existieren: eine Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Feedback-Kanal für Barriere-Meldungen. Beides ist an einem Tag erledigt und entschärft den häufigsten Erstbefund.

    10-Punkte-Selbsttest für deine Website

    Icon-Grid mit acht Symbolen zu Kontrast, Tastaturfokus, Textgröße, Formularlabels, Audio, Alternativtext und Untertiteln
    Die häufigsten Prüfpunkte lassen sich ohne Spezialsoftware testen.

    Diesen Test kannst du in etwa einer Stunde selbst durchgehen. Er ersetzt kein Audit, zeigt aber zuverlässig, ob du ein Problem hast.

    1. Nur Tastatur. Navigiere die wichtigste Strecke – Startseite, Produkt, Warenkorb, Absenden – ausschließlich mit Tab, Shift+Tab und Enter. Kommst du überall hin und wieder heraus?
    2. Sichtbarer Fokus. Ist bei jedem Tab-Schritt klar erkennbar, wo du gerade stehst? Ein weggestyltes outline: none ist der häufigste Einzelfehler.
    3. Kontrast. Text zu Hintergrund mindestens 4,5:1, große Schrift ab 24 px mindestens 3:1. Graue Hinweistexte und helle Buttons fallen fast immer durch.
    4. Zoom auf 200 %. Bleiben alle Inhalte lesbar und bedienbar, ohne dass horizontal gescrollt werden muss?
    5. Formularfelder. Hat jedes Feld ein echtes Label-Element? Platzhalter als einzige Beschriftung reichen nicht.
    6. Fehlermeldungen. Werden Fehler in Textform beschrieben und dem Feld zugeordnet, nicht nur mit roter Umrandung?
    7. Alternativtexte. Haben inhaltstragende Bilder ein aussagekräftiges Alt-Attribut? Dekorbilder bekommen ein leeres.
    8. Überschriftenstruktur. Genau eine H1 pro Seite, danach saubere Hierarchie ohne Sprünge.
    9. Medien. Haben Videos Untertitel? Startet nichts automatisch mit Ton?
    10. Sprachauszeichnung. Ist die Seitensprache im HTML gesetzt, damit Screenreader korrekt aussprechen?

    Ergänzend hilft ein automatisierter Durchlauf mit Lighthouse oder axe DevTools. Wichtig zu wissen: Automatische Tests finden je nach Studie nur rund ein Drittel der tatsächlichen Barrieren. Der Rest ist manuelle Prüfung.

    Wenn du ohnehin einen größeren Umbau planst, gehört dieser Test in die Vorbereitung. Wie das in einen Gesamtablauf passt, steht in unserer Website-Relaunch-Checkliste.

    Praxisbeispiel: Caona Health App

    Für die Caona Health App haben wir Interface und Markenauftritt entwickelt. Gerade im Gesundheitskontext ist die Nutzerschaft breit: ältere Menschen, Menschen mit eingeschränkter Sehkraft, Menschen, die die App unter Stress bedienen. Wir haben deshalb von Anfang an mit klaren Kontrastwerten, großen Klickflächen und eindeutig sichtbaren Fokuszuständen gearbeitet, statt Barrierefreiheit am Ende aufzusetzen.

    Interface-Design der Caona Health App mit hohen Kontrasten und klarer Typografie
    Caona Health App, Interface und Branding umgesetzt von der Maluure GmbH.

    Zur vollständigen Case Study: Caona Health App →

    Die Lehre daraus gilt auch für Websites: Kontrast und Fokus sind Design-Entscheidungen, keine Reparaturen. Wer sie im Screendesign trifft, zahlt dafür nichts extra. Wer sie nachträglich erzwingt, baut Farbwelt und Komponenten noch einmal um.

    Was das Nachrüsten kostet

    Die ehrliche Antwort: Es hängt am Zustand des Frontends, nicht an der Seitenzahl.

    AusgangslageTypischer AufwandGrößenordnung
    Moderne Website, saubere Komponenten, nur Kontrast- und Fokus-Fixes2–4 Tage2.000–4.000 €
    Mittlere Website mit Formularen und Buchung, teils eigene Komponenten1–2 Wochen5.000–9.000 €
    Gewachsener Shop, viele Plugins, alte Templates3–6 Wochen10.000–15.000 €
    Neuentwicklung mit Barrierefreiheit von Beginn anim Projekt enthaltenkein Aufschlag

    Dazu kommt der Prüfaufwand: Ein strukturiertes Audit mit Bericht und Priorisierung liegt im niedrigen vierstelligen Bereich. Genau dafür gibt es unser Accessibility-Audit (BFSG).

    Der wirtschaftlich wichtigste Punkt wird oft übersehen: Ein Drittel bis die Hälfte der Fixes verbessert gleichzeitig die Conversion. Größere Klickflächen, klarere Fehlermeldungen, lesbarere Typografie – davon profitiert jeder Nutzer, nicht nur der mit Screenreader.

    In welcher Reihenfolge du vorgehst

    1. Betroffenheit klären. Verbrauchergeschäft ja oder nein, Kleinstunternehmen ja oder nein. Ergebnis schriftlich festhalten.
    2. Selbsttest durchführen. Die zehn Punkte oben, dokumentiert mit Screenshots.
    3. Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Ehrlich formuliert, mit bekannten Lücken und Feedback-Adresse.
    4. Kritische Strecken zuerst reparieren. Alles, was zum Abschluss führt: Formular, Warenkorb, Checkout, Buchung.
    5. Audit beauftragen. Erst wenn die offensichtlichen Fehler weg sind, lohnt sich die Detailprüfung.
    6. Wartung einplanen. Jede neue Seite, jedes neue Plugin kann Barrieren einführen. Ein jährlicher Check reicht meist.

    Wir prüfen deine Website gegen WCAG 2.1 AA, dokumentieren jeden Befund mit Screenshot und liefern eine priorisierte Maßnahmenliste, die deine Entwickler direkt abarbeiten können.

    Häufige Fragen

    Ab wann gilt die Pflicht zur barrierefreien Website?+
    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Für bestimmte Selbstbedienungsterminals und laufende Dienstleistungsverträge gibt es Übergangsfristen, für Websites im Verbrauchergeschäft gilt die Pflicht seit diesem Stichtag.
    Wer muss eine barrierefreie Website haben?+
    Unternehmen, die Verbrauchern digitale Dienstleistungen anbieten: Onlineshops, Buchungs- und Kundenportale, Bank- und Telekommunikationsdienste, E-Books und Personenbeförderung. Reines B2B ist ausgenommen.
    Sind Kleinstunternehmen vom BFSG befreit?+
    Bei Dienstleistungen ja, wenn weniger als 10 Personen beschäftigt sind und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme 2 Mio. Euro nicht übersteigt. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
    Was bedeutet WCAG 2.1 AA konkret?+
    WCAG 2.1 Level AA ist der technische Prüfmaßstab hinter dem Gesetz. Er verlangt unter anderem Textkontrast von mindestens 4,5:1, vollständige Tastaturbedienbarkeit, sichtbaren Fokus, beschriftete Formularfelder und Alternativtexte für inhaltstragende Bilder.
    Wie prüfe ich, ob meine Website barrierefrei ist?+
    Starte mit einem manuellen Test: Bedienung nur per Tastatur, Zoom auf 200 Prozent, Kontrastprüfung und Formularlabels. Ergänze automatisierte Tools wie Lighthouse oder axe DevTools. Automatische Tests finden nur einen Teil der Barrieren, der Rest erfordert manuelle Prüfung.
    Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?+
    Die Marktüberwachungsbehörden können Nachbesserung anordnen, die Bereitstellung der Dienstleistung untersagen und Bußgelder verhängen. In der Praxis steht zunächst eine Aufforderung mit Frist am Anfang, nicht sofort ein Bußgeld.
    Brauche ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit?+
    Ja. Sie muss öffentlich zugänglich sein, den Stand der Barrierefreiheit beschreiben, bekannte Lücken benennen und einen Kontaktweg für Barriere-Meldungen bieten. Sie ist meist der erste Punkt, den eine Behörde prüft.
    Was kostet es, eine bestehende Website barrierefrei zu machen?+
    Bei einer modernen, sauber gebauten Website liegen reine Kontrast- und Fokus-Korrekturen bei etwa 2.000 bis 4.000 Euro. Gewachsene Shops mit vielen Plugins landen eher zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Bei einer Neuentwicklung entsteht kein Aufschlag, wenn Barrierefreiheit von Beginn an eingeplant ist.
    Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay oder Accessibility-Widget?+
    Nein. Overlays beheben strukturelle Probleme im HTML nicht und werden von Betroffenenverbänden kritisiert. Sie bestehen eine Prüfung nicht, wenn Fokus, Semantik und Formularlabels darunter fehlerhaft bleiben.

    Quellen

    1. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Bundesministerium der Justiz (2021-07-16)
    2. EN 301 549 – Accessibility requirements for ICT products and services, ETSI (2021-03-01)
    #Barrierefreiheit#BFSG#WCAG#Web & Digital
    Josef Kujawski
    Autor
    Josef Kujawski
    Geschäftsführer & Creative Director bei Maluure

    Josef leitet die strategische und gestalterische Entwicklung von Marken bei Maluure. Seit über einem Jahrzehnt begleitet er mittelständische Unternehmen von der Markenpositionierung bis zur digitalen Umsetzung.

    Geschäftsführer der Maluure GmbH, Köln. Spezialisiert auf Corporate Design, Markenstrategie und digitale Markenerlebnisse.

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