Barrierefreie Website: Was das BFSG ab 2025 verlangt
Wer ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen, was prüfen die Marktüberwachungsbehörden, und was kostet das Nachrüsten? Ein Leitfaden mit 10-Punkte-Selbsttest.

Was das BFSG überhaupt ist
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um.[1] Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und verpflichtet Unternehmen erstmals auch in der Privatwirtschaft dazu, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Bis dahin galt Barrierefreiheit im Netz vor allem für öffentliche Stellen.
Der Kern ist einfach: Wenn du Verbraucherinnen und Verbrauchern digital etwas verkaufst oder eine Dienstleistung digital abwickelst, muss das für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein. Ohne fremde Hilfe, mit Screenreader, per Tastatur, mit vergrößerter Schrift.
Wer ist betroffen, wer nicht

Die Abgrenzung läuft über zwei Fragen.
Frage 1: Richtet sich das Angebot an Verbraucher? Das BFSG greift bei Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft. Ein Onlineshop, ein Terminbuchungssystem, ein Kundenportal, ein Ticketverkauf, ein Bankzugang, E-Books, Telefonie- und Messaging-Dienste, Personenbeförderung. Reine B2B-Angebote fallen nicht darunter. Besonders relevant ist das Thema für Kanzleien und Finanzdienstleister, dazu mehr in Website für Steuerberater, Kanzleien und Finanzdienstleister.
Frage 2: Bist du Kleinstunternehmen? Wer weniger als 10 Beschäftigte hat und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, ist bei Dienstleistungen von der Pflicht ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
| Fall | BFSG-Pflicht | Anmerkung |
|---|---|---|
| Onlineshop für Endkunden | Ja | Klassischer Anwendungsfall, inkl. Checkout |
| Terminbuchung für Praxen, Studios, Kanzleien | Ja | Dienstleistung im Verbrauchergeschäft |
| Reine Imagewebsite ohne Transaktion | Nein | Achtung: Buchung oder Shop ändern das |
| B2B-Portal, Zulieferer-Plattform | Nein | Kein Verbrauchergeschäft |
| Kleinstunternehmen mit Shop | Ja | Ausnahme greift nur bei Dienstleistungen, nicht bei Produkten |
| Öffentliche Stelle | Ja | Bereits über BITV 2.0 geregelt |
Unser Rat aus der Praxis: Die Ausnahme ist kein Ruhekissen. Sobald ein Unternehmen wächst oder ein Buchungstool einbaut, kippt der Status. Und selbst wo keine Pflicht besteht, verliert eine nicht bedienbare Seite Umsatz.
Der technische Maßstab: EN 301 549 und WCAG 2.1 AA
Das Gesetz selbst nennt keine CSS-Werte. Es verweist auf harmonisierte Normen, konkret die europäische Norm EN 301 549, die für Webinhalte die WCAG 2.1 auf Level AA übernimmt.[2] Wenn du also liest „WCAG 2.1 AA", ist das der Prüfmaßstab, an dem sich alles entscheidet.
Die vier Prinzipien dahinter:
- Wahrnehmbar – Inhalte müssen sichtbar oder hörbar sein: Kontraste, Alternativtexte, Untertitel.
- Bedienbar – alles per Tastatur erreichbar, genug Zeit, keine Blitz-Effekte.
- Verständlich – klare Sprache, vorhersehbare Navigation, hilfreiche Fehlermeldungen.
- Robust – sauberes HTML, das Screenreader und Hilfsmittel korrekt interpretieren.
Die meisten Seiten scheitern nicht an Exotik, sondern an vier Dingen: zu schwache Kontraste, unsichtbarer Tastaturfokus, Formularfelder ohne echte Labels und Buttons, die eigentlich Divs sind. Das ist in einem Sprint reparierbar, wenn man es früh angeht.
Am günstigsten ist Barrierefreiheit, wenn sie im Design- und Entwicklungsprozess von Anfang an mitläuft, siehe Webdesign-Prozess: vom Screendesign zur Umsetzung.
Was eine Behörde prüft
Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie werden nicht flächendeckend crawlen, sondern anlassbezogen: nach einer Verbraucherbeschwerde, auf Hinweis eines Verbands oder in Stichproben.
Der typische Ablauf:
- Beschwerde oder Stichprobe geht ein.
- Die Behörde fordert Unterlagen an, in der Regel die Erklärung zur Barrierefreiheit und technische Angaben.
- Es folgt eine Prüfung der beanstandeten Funktion, meist mit assistiver Technologie und automatisierten Tools.
- Bei Mängeln ergeht eine Aufforderung zur Nachbesserung mit Frist.
- Reagiert das Unternehmen nicht, sind Anordnungen bis zur Untersagung der Dienstleistung und Bußgelder möglich.
Ein oft übersehener Punkt: Zur Pflicht gehört eine öffentlich zugängliche Erklärung zur Barrierefreiheit. Darin steht, wie das Angebot die Anforderungen erfüllt, welche Teile noch nicht barrierefrei sind und über welchen Kontaktweg Nutzer Barrieren melden können. Fehlt diese Erklärung, ist der erste Prüfpunkt bereits negativ – unabhängig davon, wie gut die Seite technisch ist.
10-Punkte-Selbsttest für deine Website

Diesen Test kannst du in etwa einer Stunde selbst durchgehen. Er ersetzt kein Audit, zeigt aber zuverlässig, ob du ein Problem hast.
- Nur Tastatur. Navigiere die wichtigste Strecke – Startseite, Produkt, Warenkorb, Absenden – ausschließlich mit Tab, Shift+Tab und Enter. Kommst du überall hin und wieder heraus?
- Sichtbarer Fokus. Ist bei jedem Tab-Schritt klar erkennbar, wo du gerade stehst? Ein weggestyltes
outline: noneist der häufigste Einzelfehler. - Kontrast. Text zu Hintergrund mindestens 4,5:1, große Schrift ab 24 px mindestens 3:1. Graue Hinweistexte und helle Buttons fallen fast immer durch.
- Zoom auf 200 %. Bleiben alle Inhalte lesbar und bedienbar, ohne dass horizontal gescrollt werden muss?
- Formularfelder. Hat jedes Feld ein echtes Label-Element? Platzhalter als einzige Beschriftung reichen nicht.
- Fehlermeldungen. Werden Fehler in Textform beschrieben und dem Feld zugeordnet, nicht nur mit roter Umrandung?
- Alternativtexte. Haben inhaltstragende Bilder ein aussagekräftiges Alt-Attribut? Dekorbilder bekommen ein leeres.
- Überschriftenstruktur. Genau eine H1 pro Seite, danach saubere Hierarchie ohne Sprünge.
- Medien. Haben Videos Untertitel? Startet nichts automatisch mit Ton?
- Sprachauszeichnung. Ist die Seitensprache im HTML gesetzt, damit Screenreader korrekt aussprechen?
Ergänzend hilft ein automatisierter Durchlauf mit Lighthouse oder axe DevTools. Wichtig zu wissen: Automatische Tests finden je nach Studie nur rund ein Drittel der tatsächlichen Barrieren. Der Rest ist manuelle Prüfung.
Wenn du ohnehin einen größeren Umbau planst, gehört dieser Test in die Vorbereitung. Wie das in einen Gesamtablauf passt, steht in unserer Website-Relaunch-Checkliste.
Praxisbeispiel: Caona Health App
Für die Caona Health App haben wir Interface und Markenauftritt entwickelt. Gerade im Gesundheitskontext ist die Nutzerschaft breit: ältere Menschen, Menschen mit eingeschränkter Sehkraft, Menschen, die die App unter Stress bedienen. Wir haben deshalb von Anfang an mit klaren Kontrastwerten, großen Klickflächen und eindeutig sichtbaren Fokuszuständen gearbeitet, statt Barrierefreiheit am Ende aufzusetzen.

Zur vollständigen Case Study: Caona Health App →
Die Lehre daraus gilt auch für Websites: Kontrast und Fokus sind Design-Entscheidungen, keine Reparaturen. Wer sie im Screendesign trifft, zahlt dafür nichts extra. Wer sie nachträglich erzwingt, baut Farbwelt und Komponenten noch einmal um.
Was das Nachrüsten kostet
Die ehrliche Antwort: Es hängt am Zustand des Frontends, nicht an der Seitenzahl.
| Ausgangslage | Typischer Aufwand | Größenordnung |
|---|---|---|
| Moderne Website, saubere Komponenten, nur Kontrast- und Fokus-Fixes | 2–4 Tage | 2.000–4.000 € |
| Mittlere Website mit Formularen und Buchung, teils eigene Komponenten | 1–2 Wochen | 5.000–9.000 € |
| Gewachsener Shop, viele Plugins, alte Templates | 3–6 Wochen | 10.000–15.000 € |
| Neuentwicklung mit Barrierefreiheit von Beginn an | im Projekt enthalten | kein Aufschlag |
Dazu kommt der Prüfaufwand: Ein strukturiertes Audit mit Bericht und Priorisierung liegt im niedrigen vierstelligen Bereich. Genau dafür gibt es unser Accessibility-Audit (BFSG).
Der wirtschaftlich wichtigste Punkt wird oft übersehen: Ein Drittel bis die Hälfte der Fixes verbessert gleichzeitig die Conversion. Größere Klickflächen, klarere Fehlermeldungen, lesbarere Typografie – davon profitiert jeder Nutzer, nicht nur der mit Screenreader.
In welcher Reihenfolge du vorgehst
- Betroffenheit klären. Verbrauchergeschäft ja oder nein, Kleinstunternehmen ja oder nein. Ergebnis schriftlich festhalten.
- Selbsttest durchführen. Die zehn Punkte oben, dokumentiert mit Screenshots.
- Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Ehrlich formuliert, mit bekannten Lücken und Feedback-Adresse.
- Kritische Strecken zuerst reparieren. Alles, was zum Abschluss führt: Formular, Warenkorb, Checkout, Buchung.
- Audit beauftragen. Erst wenn die offensichtlichen Fehler weg sind, lohnt sich die Detailprüfung.
- Wartung einplanen. Jede neue Seite, jedes neue Plugin kann Barrieren einführen. Ein jährlicher Check reicht meist.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Pflicht zur barrierefreien Website?+
Wer muss eine barrierefreie Website haben?+
Sind Kleinstunternehmen vom BFSG befreit?+
Was bedeutet WCAG 2.1 AA konkret?+
Wie prüfe ich, ob meine Website barrierefrei ist?+
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?+
Brauche ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit?+
Was kostet es, eine bestehende Website barrierefrei zu machen?+
Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay oder Accessibility-Widget?+
Quellen
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Bundesministerium der Justiz (2021-07-16)
- EN 301 549 – Accessibility requirements for ICT products and services, ETSI (2021-03-01)

Josef leitet die strategische und gestalterische Entwicklung von Marken bei Maluure. Seit über einem Jahrzehnt begleitet er mittelständische Unternehmen von der Markenpositionierung bis zur digitalen Umsetzung.
Geschäftsführer der Maluure GmbH, Köln. Spezialisiert auf Corporate Design, Markenstrategie und digitale Markenerlebnisse.
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